Notariatsverwalterin

Chiara Fischer

anstelle Notar J. Chr. Schippers


Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:00 bis 13:00 Uhr
14:00 bis 17:30 Uhr


Notariatsverwalterin
Chiara Fischer
anstelle Notar Schippers
Haihover Straße 12
52511 Geilenkirchen

FON  +49 (0) 2451 98840
FAX   +49 (0) 2451 66649

In der Bankenpraxis werden Kredite üblicherweise gegen Sicherheiten gewährt. Möchten Sie den Kauf einer Immobilie finanzieren, so ist eine Grundschuld oder (seltener) eine Hypothek als Sicherheit für 
die Bank im Grundbuch einzutragen. Im „Ernstfall" kann dann die Bank sich durch eine Zwangsversteigerung der Immobilie befriedigen.

Wenn Sie selbst ein (privates) Darlehen gewähren, droht Ihnen ebenfalls das Risiko eines Totalver­lustes. Zur Risikominimierung kann auch für Sie als Privatgläubiger eine Grundschuld oder Hypothek von 
großem Vorteil sein.

Unsere Dienste

Nach Einsicht in das Grundbuch fertigen wir für Sie in Abstimmung mit der Bank den Urkunds­ent­wurf für die Bestellung der Grundschuld oder Hypothek. Meist werden dazu eigene Formulare der Banken verwendet, die von uns angepasst und ergänzt werden.

Bei der Beurkundung wird Ihnen der Urkundstext nochmals verlesen und sein Inhalt Ihnen einge­hend erläutert.

Nach der Beurkundung beantragen wir für Sie die Eintragung der Grundschuld oder Hypothek im Grundbuch und stellen der Bank auf deren Wunsch eine vollstreckbare Ausfertigung der Bestel­lungsurkunde aus.

Erst mit der Eintragung im Grundbuch wird die Grundschuld oder Hypothek rechtswirksam. Soll der Kredit vorher ausgezahlt werden, so benötigt die Bank hierfür eine sog. notarielle Rang­beschei­ni­gung. Diese stelle ich auf Ihren Wunsch der Bank zur Beschleunigung der Auszahlung aus.

Unser Tipp 

Wenn Sie uns frühzeitig über die 
zu bestellende Grundschuld oder Hypothek informieren, können Kaufvertrag und Grundschuld in einem Termin beurkundet werden. 
Ein zweiter Notartermin ist dann überflüssig.
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