Notariatsverwalterin

Chiara Fischer

anstelle Notar J. Chr. Schippers


Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:00 bis 13:00 Uhr
14:00 bis 17:30 Uhr


Notariatsverwalterin
Chiara Fischer
anstelle Notar Schippers
Haihover Straße 12
52511 Geilenkirchen

FON  +49 (0) 2451 98840
FAX   +49 (0) 2451 66649

Als Eigentümer eines Grundstücks möchten Sie einem Bauherrn oder einem Investor eine Bebauung Ihres Grundstücks ermöglichen, ohne das Eigentum am Grundstück abzugeben und ohne selbst investieren zu müssen. Hierbei möchten Sie dauerhaft laufende Einnahmen erzielen und Einfluss auf Art und Umfang der baulichen Nutzung behalten.

Als Bauherr oder Investor möchten Sie ein Bauwerk als selb­ständig veräußerbares und belastbares „Eigentum" errichten und nutzen, ohne jedoch das Grundstück erwerben zu müssen.

Treffen sich die Interessen von Eigentümer und Bauherr/Investor, so bietet sich die Bestellung eines Erbbaurechts an. Das Erbbaurecht (im Volksmund auch „Erbpacht" genannt) ist einselbständiges Eigentum an Bauwerken (z.B. Wohngebäuden, Geschäftshäusern, Supermärkten usw.), das vom Eigentum am Grundstück (Grund und Boden) rechtlich losgelöst ist.

Unsere Dienste

Nach Einsicht in das Grundbuch fertigen wir für Sie auf der Grundlage einer mit Ihnen geführten Besprechung den Entwurf für die Bestellung des Erbbaurechts. Der Entwurf regelt auch die Rechte und Pflichten zwischen dem Eigentümer und dem Erbbauberechtigten. Auch nachträgliche Än­de­rungen oder die Aufhebung des Erbbaurechts bereiten wir gerne für Sie nach Ihren Wünschen vor.

Im Beurkundungstermin wird Ihnen der gesamte Urkundstext nochmals verlesen und sein Inhalt Ihnen eingehend erläutert. Änderungs- und Ergänzungswünsche können dabei verhandelt und noch offene Fragen geklärt werden. Erst wenn die Bestellungs-, Änderungs- oder Aufhebungs­urkunde die „Qualitäts­kontrolle" einer solchen Beurkundungsverhandlung durchlaufen hat, erhält sie von mir das notarielle (Güte-) Siegel.

Nach der Beurkundung holen wir für Sie alle erforderlichen Erklärungen ein, z.B. private oder behörd­liche Genehmigungen, Zustimmungen von Gläubigern und Löschungspapiere. Ferner lassen wir für Sie die Bestellung, Änderung oder Aufhebung des Erbbaurechts in das Grundbuch eintragen.

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