Als Gründer möchten Sie einen Verein gründen und zum Vereinsregister anmelden. Als Mitgliedereines bestehenden Ver eins möchten Sie die Satzung des Vereins ändern, den Vorstand neu bestellen oder den Verein auflösen und dies zum Vereinsregister anmelden.
Auf der Webseite der Bundesnotarkammer finden Sie hierzu weitere Informationen:
Unsere Dienste
Von der Gründung bis zur Auflösung fertigen wir für Sie sämtliche im Leben eines Vereins vorkommenden Vereinsregisteranmeldungen. Nach Beglaubigung Ihrer Unterschrift reichen wir Ihre Anmeldung zum Vereinsregister ein. Im Vorfeld sehen wir gerne für Sie auf Wunsch Ihre Gründungs- und Versammlungsprotokolle durch und stehen Ihnen auch im weiteren Verfahren beim Vereinsregister beratend und betreuend zur Seite.
Hinweis
Wünschen Sie die steuerliche Anerkennung Ihres Vereins als „gemeinnützig“, ist es ratsam, den Entwurf der Vereinssatzung vor der Gründungsversammlung auch mit dem zuständigen Finanzamt abzustimmen, da das Steuerrecht besondere Anforderungen an die Satzung stellt.