Notariatsverwalterin

Chiara Fischer

anstelle Notar J. Chr. Schippers


Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:00 bis 13:00 Uhr
14:00 bis 17:30 Uhr


Notariatsverwalterin
Chiara Fischer
anstelle Notar Schippers
Haihover Straße 12
52511 Geilenkirchen

FON  +49 (0) 2451 98840
FAX   +49 (0) 2451 66649

Sie möchten selbst bestimmen, wer sich im Betreuungsfall im Alter oder bei Unfall, Krankheit oder Gebrechlichkeit um Sie kümmert. Die von Ihnen bestimmte Vertrauensperson soll in allen Ange­le­gen­heiten für Sie tätig werden können, wenn Sie selbst entscheidungs- oder handlungsunfähig sind. Im Ernstfall soll Ihre Vertrauenperson ohne Weiteres für sie handeln können, ohne dass vorher ein gerichtliches Verfahren durchgeführt werden muss. 

Auch soll Ihre Vertrauensperson nach Mög­lich­keit nicht vom Gericht kontrolliert werden. In jedem Fall möchten Sie vermeiden, dass eine unerwünschte fremde Person vom Gericht zum Betreuer bestellt wird, dass ärztliche Gutachten zur Feststellung der Betreuungsbedürftigkeit gefertigt werden und dass Kosten 
für die Bestellung und die Tätigkeit eines gerichtlich bestellten Betreuers für Sie anfallen.

Unsere Dienste

Wir fertigen für Sie nach Ihren Angaben den Entwurf Ihrer Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügungen. Durch die Vorsorgevollmacht geben Sie selbst (nicht das Gericht) Ihrer Vertrauensperson die rechtliche Befugnis, für Sie im Betreuungsfall in allen Angelegenheiten zu handeln.

Im Kern kann die Vorsorgevollmacht eine Generalvollmacht sein, so umfassend wie möglich, um 
alle Bereiche abzudecken, für die sonst ein Betreuer bestellt werden müsste. Durch die Betreuungs­-
ver­fü­gung bestimmen Sie Ihre Vertrauensperson zu Ihrem Betreuer; dies geschieht rein vorsorglich, 
falls aus irgendeinem Grund eine gerichtliche Bestellung erforderlich werden sollte. Durch die Pa­tien­ten­verfügung erklären Sie im Voraus, dass Sie in bestimmten Situationen, vor allem in der unmittelbaren Sterbephase oder im unumkehrbaren Komafall mitl ebensverlängernden oder -erhal­ten­den Maßnahmen nicht einverstanden sind.

Im Beurkundungstermin wird Ihnen der gesamte Urkundstext nochmals verlesen und sein Inhalt Ihnen eingehend erläutert. Änderungs- und Ergänzungswünsche können dabei besprochen und noch offene Fragen geklärt werden. Erst wenn die Urkunde die „Qualitätskontrolle" einer solchen Beurkundungs­verhandlung durchlaufen hat, erhält sie von mir das notarielle (Güte-)Siegel.

Nach der Beurkundung stellen wir nach Ihren Wünschen den Bevollmächtigten Ausfertigungen der Vollmacht zur Verfügung.

Tipp

Sie können in der Vorsorgevollmacht auch mehrere Personen bevollmächtigen, so dass auch für den Fall vorgesorgt ist, dass einer der Bevollmächtigten vor Ihnen verstirbt oder selbst geschäftsunfähig wird. Oft erhalten so neben dem Ehepartner auch ein oder mehrere Ihrer Kinder eine entsprechende Vollmacht.
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